Für vorhersehbare und planbare Untersuchungen, Gespräche und Behandlungen melden Sie sich bitte am besten per Mail an - Alternativ telefonisch oder direkt in der Praxis.
Wir sind bemüht, Ihnen einen Termin nach Ihren Wünschen und unseren Möglichkeiten zu geben.
Akut-Erkrankte sollten sich nach Möglichkeit online anmelden – bitte hier klicken für die online Terminvergabe für unsere Akutsprechstunde täglich von 11 bis 12 Uhr!
Falls Sie eine telefonische Beratung oder ärztliche Befundmitteilung wünschen, teilen Sie dies unseren Mitarbeiterinnen bitte mit. Sie werden dann nach Ende der Sprechstunde zurückgerufen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Arzt während der Sprechzeiten nur im Notfall telefonisch zu erreichen ist.
Bitte bevorzugen Sie die Kontaktaufnahme per Mail.
In akuten lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter der Notfallnummer 112 an, hier kann schnellstens ein Rettungswagen und ggf. auch ein Notarzt bereitgestellt werden.
Werktags ab 19.00 Uhr sowie sonn- und feiertags wenden Sie sich bitte an den Ärztlichen Notfalldienst unter der Rufnummer 116117.
Bitte kommen Sie nüchtern (ohne Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme). Wasser, ungesüßter Tee oder schwarzer Kaffee können vorher getrunken werden. Medikamente (außer blutzuckersenkende) können vorher eingenommen werden.
Urin- und Stuhlproben kennzeichnen Sie bitte mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum und geben sie bis 10.00 Uhr im Labor ab. Wir benötigen den sogenannten Mittelstrahlurin (der erste Teil des Urins wird verworfen, dann wird eine ca. 10 ml große Urinprobe in das Probengefäß gegeben, der Rest wird verworfen).
Für Medikamente, die seit längerer Zeit in unveränderter Form eingenommen werden, können Rezepte online unter info@hausarztpraxis-schmidt.com, telefonisch über die Rufnummer 07232-70392 (Rezepttelefon - bitte Nachricht hinterlassen) oder über unsere Faxnummer 07232-78174 bestellt werden.
Aus medizinischen und versicherungsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, die Ausstellung sämtlicher Formulare genauestens zu überprüfen. Bitte kommen Sie deshalb persönlich zum Abholen in die Praxis, damit Ihr behandelnder Arzt eventuelle Unklarheiten oder Fragen sofort klären kann.
Mindestens einmal im Quartal muss ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen.
Rezepte für akut aufgetretene Beschwerden können nur nach vorherigem Arztkontakt ausgestellt werden. Wenn Sie einen Facharzt außerhalb unserer Praxisgemeinschaft konsultieren möchten, lassen Sie sich bitte immer einen Überweisungsschein ausstellen. Nur so ist sichergestellt, dass wir einen Befundbericht erhalten, dessen Kenntnis für die medizinische Behandlung häufig sehr wichtig ist.
Vorliegende Facharztberichte sind auch bei Renten- oder Versicherungsanfragen für die korrekte Bearbeitung und Beantwortung wesentlich.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, einschließlich Verlängerungen, dürfen von uns natürlich nur nach einem ärztlichen Kontakt ausgestellt werden.
Die Krankenkassen sind seit Juli 2009 gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten Hausarztverträge anzubieten. An diesen Verträgen können nur gut eingerichtete, qualifizierte Arztpraxen teilnehmen, die die geforderten regelmäßigen Weiterbildungsverpflichtungen erfüllen.
In unserer Praxis sind sämtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an den Hausarztverträgen erfüllt. Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) bedeutet, dass Sie als Patient zunächst immer vom Hausarzt untersucht und beraten werden.
Bei Bedarf überweist er Sie an Fachärzte, Therapeuten oder ins Krankenhaus. So laufen alle Informationen zu ihm zurück und er kann darauf achten, dass Sie nicht unnötig doppelt untersucht werden, dass Ihre Medikamente sich miteinander vertragen und dass die Fachärzte optimal aufeinander abgestimmt arbeiten.
Sie können durch Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm Ihren Hausarzt aktiv unterstützen und somit Ihren Beitrag gegen die sich leider weiter zunehmende Bürokratie und dem sich weiter verschärfenden Hausarztmangel leisten. Wir danken herzlich für Ihre Teilnahme!